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Zahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?

Nicht nur im Alter, sondern auch in jungen Jahren können Gehbinderungen oder temporäre Verletzungen die Mobilität in den eigenen vier Wänden einschränken. Vor allem die Treppe wird da schnell zum Hindernis. Der Klassiker unter den Mobilitätshilfen in barrierefrei gestalteten Wohnungen & Häusern ist der Treppenlift. Treppenlifte gibt es in verschiedenen Ausführung und von verschiedenen Anbietern, deren Vertriebspartner in unterschiedlichen Städten auch die Montage und Wartung übernehmen. Eines haben die Sitz-, Steh-, und Plattformlifte von Lifta, Hiro, Sanimed und Co gemeinsam: Die Geräte kosten mehrere tausend Euro, bei kurvig verlaufenden Treppen mit maßgefertigten Führungsschienen sind sogar 5-stellige Beträge keine Seltenheit. Es stellt sich also die Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten. Erster Ansprechpartner scheint die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung zu sein. Aber kommt diese für 100 % der Kosten auf?

Treppenlift: Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse beteiligt sich NICHT an den Kosten für einen Treppenlift. Wenn, dass ist die Pflegeversicherung zuständig. Und auch hier ist keine direkte Kostenübernahme vorgesehen. Das liegt ganz einfach daran, dass Treppenlift keine technischen Hilfsmittel sind – jedenfalls nicht offiziell, so wie beispielsweise Rollstuhle. Vielmehr beteiligt sich die Pflegekasse indirekt an einer solchen Anschaffung. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung (die Pflegeversicherung ist Teil der Krankenversicherung, die Beiträge werden zusammen bezahlt) ist ein bestehender Pflegegrad.

Pflegekassenzuschuss: bis zu 4.000 Euro pro Person

Bereits ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegepflichtversicherung mit bis zu 4.000 Euro pro Person an den Treppenlift-Kosten. Pro Person bedeutet, dass bei zwei pflegebedürftigen Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben (zum Beispiel ein Ehepaar), 8.000 Euro übernommen werden können. Maximal werden 16.000 Euro pro Haushalt von der Krankenkasse (Pflegeversicherung) bezuschusst (4 x 4.000 Euro / zuschussberechtigter Person).

Die Antragsstellung bei der Pflegekasse kann formlos erfolgen. Wenn die Krankenkasse auf ihrer Webseite kein entsprechendes Antragsformular bereitstellt, genügt ein Anschreiben mit dem Betreff “Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme”. Auch der persönliche Ansprechpartner der Krankenkasse hilft hier gerne weiter.

Tipp: Falls noch kein Pflegegrad besteht, sollte geprüft werden, ob dieser zugeteilt werden kann. Dazu genügt ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse bzw. der Pflegeversicherung des Angehörigen (z. B. AOKBarmer oder DAK). Auch ein formloses Anschreiben ist möglich. Daraufhin wird die Pflegekasse einen unabhängigen Gutachter bestellen, der sich einen Überblick über die bestehende Pflegebedürftigkeit (Selbstständigkeit) des / der Betroffenen verschafft.

Was gilt bei der privaten Pflegeversicherung?

Anders als die gesetzlichen Kassen können die privaten Versicherer prinzipiell frei entscheiden, welche Produkte sie als Pflegehilfsmittel definieren. Normalerweise gehört ein Treppenlift nicht dazu. Je nach Hilfsmittelkatalog und Tarif des Betroffenen, ist also auch eine direkte Beteiligung an den Treppenlift-Kosten möglich.

Weitere Finanzierungshilfen prüfen

Werden beispielsweise 8.000 Euro bei einem pflegebedürftigen Ehepaar bezuschusst und kostet der Treppenlift 12.000 Euro, bleibt ein Eigenanteil von 4.000 Euro übrig. Dieser kann zwar – unter Anrechnung der “zumutbaren Belastung” – von der Steuer abgesetzt werden, frisst jedoch in vielen Fällen ein großes Loch in den oft kleinen Geldbeutel von Senioren.

Bei Altersarmut und dem Bezug von Grundsicherung im Alter kommt das Sozialamt im Regelfall für den Restbetrag auf. Wer nicht bedürftig ist, kann den Eigenanteil dennoch drücken. So gewährt beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt. Immobilieneigentümer und Mieter können die Förderung gleichermaßen bei der KfW beantragen.

Gemäß § 554a BGB Barrierefreiheit haben Mieter einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung, müssen die Kosten im Zweifel jedoch selbst tragen. Die Eigentümer der Wohnung müssen sich bei der Installation eines Treppenlifts die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen. Immobilieneigentümer haben lediglich die gesetzlichen Bauvorschriften zu beachten. Hier gilt: Die Mindestbreite der Treppe als Flucht- und Rettungsweg von 80 cm (bei Häusern mit max. 2 Wohneinheiten) bzw. 100 cm (bei Häusern mit mehr als 2 Wohneinheiten) darf nicht eingeschränkt werden.

Gebrauchte Treppenlifte & Miet-Modelle

Weiter gesenkt werden kann der Eigenanteil trotz Beteiligung der Krankenkasse durch den Kauf eines gebrauchten Lifts. Die Modelle seriöser Anbieter stammen unter anderem aus Rückkauf-Optionen. Ebenfalls interessant ist die Treppenlift-Miete. Vor allem bei temporären Mobilitätseinschränkungen (z. B. nach einer schweren Operation) kann sich diese Option im Einzelfall rechnen.

Auf einen Blick:

  1. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 Euro pro zuschussberechtigter Person.
  2. Pro Haushalt bezuschussen die Versicherungen maximal 16.000 Euro (4 Personen mit je 4.000 Euro).
  3. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse ist Pflegegrad 1 (oder höher).
  4. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Treppenlift-Modell. Auch gebrauchte und gemietete Treppenlifte werden bezuschusst.
  5. Je nach Tarif und Hilfsmittelkatalog beteiligen sich private Pflegeversicherungen auch direkt an den Treppenlift-Kosten.

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