Zuschüsse für barrierefreie Umbauten

Dank einer hervorragenden medizinischen Versorgung und gewissen Hygienestandards werden Menschen in unseren Breitengraden immer älter. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir den Lebensabend auch fit und vital verbringen. Schlechte Ernährung und zu wenig (oder falsche) Bewegung beschleunigen den Verschleiß von Gelenken und fördern klassische Zivilisationskrankheiten. Oft sind es jedoch auch Unfälle oder angeborene Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates, welche die Eigenständigkeit im Alltag bedrohen. Weil der Wunsch nach Unabhängigkeit und Eigenständigkeit trotz Altersbeschwerden oder aber ernsthafter Erkrankungen bestehen bleibt, boomt der Markt für barrierefreie Umbauten zurecht. Wir verraten euch, welche Zuschüsse ihr beantragen könnt, um Treppenlifte, barrierefreie Badezimmer und andere Umbaumaßnahmen (im Alter) zu realisieren.

Krankenkasse

Liegt bereits ein Pflegegrad vor, kann bei der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.

Die Krankenkasse übernimmt so bis zu 4.000 Euro pro zuschussberechtigter Person – zum Beispiel für den Kauf eines Treppenlifts. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, können barrierefreie Umbaumaßnahmen sogar mit bis zu 16.000 Euro (4 x 4.000 Euro) bezuschusst werden.

Der Zuschuss kann natürlich nicht nur für einen Treppenlift, sondern auch für barrierefreie Umbaumaßnahmen im Badezimmer (barrierefreie/s Bad / Dusche) oder an anderer Stelle genutzt werden.

Landesförderprogramme

Von Nord bis Süd und Ost bis West hat jedes der 16 Deutschen Bundesländer eigene Wohnbauförderprogramme. Die Höhe der möglichen Zuschüsse für barrierefreie Umbauten unterscheidet sich deshalb je nach Wohnort. In Bayern werden z. B. bis zu 10.000 Euro bezuschusst, in Brandenburg sind es bis zu 22.000 Euro. Da sich auch die Ansprechpartner unterscheiden, empfehlen wir euch, einfach mal bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen. Adresse und Telefonnummer findet ihr in der Regel schnell über Google und Co.

Kommunale Förderprogramme

Teilweise (also nicht in jeder Stadt und Gemeinde) werden entsprechende Förderprogramme für barrierefreie Umbaumaßnahmen auch auf kommunaler Ebene angeboten. So gibt es beispielsweise in Mannheim ein städtisches Förderprogramm, durch den behindertengerechte Umbaumaßnahmen unterstützt werden. Tipp: Auch hier ist der Ansprechpartner das Bauamt eurer Stadt / Gemeinde.

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) barrierefreie Umbaumaßnahmen. In Anspruch genommen werden kann die Förderung von privaten Immobilieneigentümern und Mietern gleichermaßen. Den Antrag könnt ihr direkt bei der KfW stellen. Übernommen werden bis zu 10 %, maximal jedoch 5.000 Euro pro Haushalt, der förderfähigen Investitionskosten.

Sozialhilfeträger & Jobcenter

Wer Grundsicherung im Alter (oder auch in jüngeren Jahren) bezieht oder auf ALG II (Hartz 4) angewiesen, sollte sich bei barrierefreien Umbaußnahmen an das Grundsicherungsamt (Sozialamt) oder im zweiten Fall an das Jobcenter wenden. Ebenso wie die Krankenkassen fordern die Ämter einen Kostenvoranschlag und einen Nachweis der Notwendigkeit für die geplanten barrierefreien Umbauten. Meist wird das Gesundheitsamt zu einem Vor-Ort-Termin bestellt, um sich ein Bild zu machen.

Seit 2018 übernimmt auch die Eingliederungshilfe barrierefreie Umbauten, die absolut notwendig sind und für die keine der auf dieser Seite erstgenannten Förderer zuständig ist. Ansprechpartner ist der überörtliche Sozialhilfeträger.

Stiftungen

Stiftungen wie die Elsa-Krauschitz-Stiftung fördern barrierefreie Wohnformen für Menschen mit Körperbehinderungen. Kfz-Umbauten oder -Anschaffungen werden laut Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK e.V.) allerdings nicht gefördert.

Ansprechpartner für barrierefreie Umbauten in Unternehmen sind die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter. Sowohl für behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungsplätzen als auch von Arbeitsplätzen können Arbeitgeber Zuschüsse beantragen.

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