Hegt man den Wunsch nach einem Haustier, lohnt es sich in jedem Fall, Kontakt mit einem örtlichen Tierheim aufzunehmen. Dort warten Tiere, die aus den unterschiedlichsten Gründen hier aufgenommen wurden, sehnsüchtig auf ein neues, liebevolles Zuhause. Die Vermittlung aus dem Tierschutz hat in den vergangenen Jahren an Qualität gewonnen und längst trifft das Vorurteil von verhaltensgestörten Tieren nicht mehr zu. Geschultes, einfühlsames Personal weiß dies in den überwiegenden Fällen zu verhindern.
Welche Voraussetzungen muss ich bei der Adoption eines Tieres aus dem Tierschutz beachten?
Tatsächlich ist es heutzutage nicht mehr gängig, die Tiere schnellstmöglich (und um jeden Preis) neu zu vermitteln. Stattdessen wird mit viel Sorgfalt ein liebevolles Zuhause ausgesucht, das sowohl dem Charakter und den Bedürfnissen der Tiere entspricht als auch denen des neuen Besitzers. Das ist auch der Grund, warum einige Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn man sich zur Adoption eines Tieres aus dem Tierschutz entschließt. Denn egal, ob Kleintiere wie beispielsweise Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster oder der Deutschen liebste Haustiere wie Hunde und Katzen: die nachfolgenden Fragen solltet ihr euch prinzipiell stellen und ehrlich beantworten:
Sind alle Familienmitglieder mit dem Tier einverstanden?
Wenn bei mehreren Familienmitgliedern auch nur einer nicht einverstanden ist, kann das zu Spannungen führen. Das Tier bekommt diese zu spüren, es kann sich negativ auf das Zusammenleben von Mensch und Tier auswirken. Es besteht die Gefahr einer Rückgabe des Tieres.
Besteht bei einem Familienmitglied eine Allergie, die zu Problemen führen kann?
Diese Frage ist unbedingt zu klären, denn Rückgaben von Tieren aus diesem Grund sind leider häufiger als gedacht. Tipp: Nicht nur Tiere können Allergikern Probleme bereiten – auch Nahrungsmittel zählen dazu. Welche das sind, können Sie bei einem Facharzt für Allergologie herausfinden lassen. Den passenden Experten bzw. die passende Expertin finden Sie beispielsweise über Allergiecheck.de: Auf welche Lebensmittel sind Sie typischerweise allergisch? – jetzt informieren und Facharzt finden.
Ist die Tierhaltung mit dem Vermieter abgestimmt bzw. kann sie zu Problemen in der Nachbarschaft führen?
Klauseln im Mietvertrag, welche eine generelle Haustierhaltung verbieten, sind ungültig! Sollte es zu einem Streit vor Gericht kommen, wird immer der Einzelfall betrachtet (Größe des Haustieres, Wohnsituation usw.). Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, solltet ihr immer zuerst Rücksprache mit dem Vermieter halten. Die Tiere sollten außerdem zur jeweiligen Lebenssituation passen (z.B. kein Schäferhund in einer Ein-Zimmer-Wohnung). Auch die Nachbarn sollten informiert sein.
Übrigens: Kleintiere, die in einem Käfig, Terrarium oder Aquarium gehalten werden können, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Ratten oder Fische, dürfen ohne Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden.
Haben wir die richtige Wohnsituation?
Nicht jeder verfügt über ein Haus mit großem Garten – das ist auch nicht unbedingt notwendig. Man sollte lediglich darauf achten, dass das Haustier zur Wohnsituation passt. So lassen sich große Hunde, die viel Auslauf und Bewegung benötigen, nur schlecht in einer kleinen Wohnung halten. Anders verhält es sich mit Katzen. Eine Freigängerkatze sollte man nicht halten, wenn man direkt neben der Hauptstraße wohnt. Hier gilt es, sich vorab beim Tierschutz zu informieren, ob etwaige Vorkenntnisse bekannt sind. Aber auch Kleintiere benötigen ausreichend Platz und Auslauf. Es gilt: je größer der Käfig oder Freilauf, desto besser.
Wie viel Beschäftigung braucht das Tier und haben wir die nötige Zeit?
Auch das Thema “Zeit” ist ein Grund, warum viele Tiere wieder zurückgegeben werden. Bevor man sich zu dem Schritt der Adoption entscheidet, sollte man sich bewusst sein, dass ein Tier sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Folgende Fragen sollten bereits im Vorfeld geklärt sein:
- Was passiert mit dem Tier, wenn wir in der Arbeit sind?
- Kann das Tier problemlos alleine zu Hause bleiben?
- Haben wir einen aktiven oder eher gemütlichen Lebensstil?
- Sind wir bereit, mindestens zwei mal am Tag mit einem Hund Gassi zu gehen?
- Sind wir bereit, das Tier auch in den Urlaub mitzunehmen, sofern sich keine andere Pflegestelle ergibt?
Bestehen gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Tierhaltung gefährden können?
Hier sollte man immer ehrlich zu sich selbst sein. Wenn man aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage ist, einen Tierkäfig zu reinigen, frisches Futter zu geben, Gassi zu gehen oder das Tier im Bedarfsfall zügig zur ärztlichen Behandlung zu bringen, kann das ein triftiger Hinderungsgrund sein.
Haben wir die nötigen finanziellen Mittel für Futter, Pflege und für die ärztliche Versorgung?
Tiere brauchen regelmäßig Pflege und Futter, müssen je nach Tierart entwurmt und geimpft werden und können erkranken, was einen Besuch beim Tierarzt/-ärztin oder gar eine stationäre Aufnahme in einer Tierklinik notwendig macht. Da können enorme Kosten anfallen, zumal ab Ende November eine neue Gebührenordnung für Tierärzte mit deutlichen Erhöhungen in Kraft tritt.
Tipp: Evtl. über eine Tierkrankenversicherung nachdenken.
Wer kümmert sich um das Tier im Urlaubs- oder Krankheitsfall?
Sind Freunde oder Nachbarn bereit, sich um das Tier zu kümmern, wenn ich / wir selbst durch Krankheit oder Urlaub ausfalle(n)?
Noch mehr Fragen bei Katze und Hund
Möchte man eine Katze oder einen Hund aus dem Tierschutz zu sich nehmen, sind noch weitere Dinge zu beachten. Hunde und Katzen haben im Gegensatz zu den meisten Kleintieren eine Lebenserwartung von 15 bis 20 Jahren, es wird also eine (hoffentliche) lange, gemeinsame Zeit und man sollte die Frage, ob man diese lange Zeit auch gemeinsam verbringen möchte, mit einem klaren „ja“ beantworten können.
Eine der wichtigsten Fragen bei Katzen außerdem: Wohnungskatze oder Freigänger-Katze?
Wohnungskatzen können bei artgerechter, liebevoller Haltung und Menschen, die sich ausreichend mit ihnen beschäftigen, durchaus glücklich werden. Dazu sollte die Wohnung ausreichend groß und mit genügend Kletter- und Spielmöglichkeit ausgestattet sein, um ihnen einen Teil von dem zu bieten, was ihnen mangels Freigang verwehrt bleibt. Sie können durchaus (aber nicht ständig) den kompletten Tag über allein gelassen werden. Besonders bei reinen Wohnungskatzen sollte die Fragestellung hinsichtlich einer Zweitkatze und damit einem Spielgefährten aufgeworfen und geklärt werden.
Freigänger-Katzen können sich draußen ausreichend austoben, benötigen allerdings trotzdem die Beschäftigung von und mit Menschen. Durch den Freigang sind diese Katzen zusätzlichen Gefahren ausgesetzt, angefangen beim Verkehr einer nahegelegenen Straße über Parasiten, Krankheiten, mögliche Vergiftungen und Verletzungen durch Revierkämpfe mit Rivalen. Außerdem sollte eine Freigänger-Katze in jedem Fall gechipt sein, damit sie gefunden werden kann, falls sie sich aus irgendeinem Grund einmal verlaufen hat.
Hinweis: Besonders bei diesen stärker gefährdeten Katzen lohnt sich die Prüfung und Abwägung einer Tierkrankenversicherung.
Für den Hund, egal, ob groß oder klein, fallen außer den bereits genannten Kosten noch zusätzlich Steuern an. Ein Hund kann über Tag nicht lange allein gelassen werden, weshalb hier einmal mehr die Frage der Betreuung zu klären ist. Neben Kuscheleinheiten und Spielzeiten braucht der Hund genügend Auslauf. Diesen kann selbst ein großer, gesicherter Garten nicht bieten, weswegen mehrmalige, ausgedehnte Spaziergänge mit Frauchen oder Herrchen nötig sind – und das bei Wind und Wetter!
Wie vorgehen, wenn alle Fragen geklärt sind?
Sind alle Fragen geklärt, solltet ihr eine Aufstellung für die zu besorgende Erstausstattung vorbereiten und einen Termin mit dem ausgewählten Tierheim vereinbaren. Die dortigen Mitarbeiter/-.innen kennen die Charaktereigenschaften ihrer Bewohner sehr gut und werden in einem gemeinsamen Gespräch das oder gar mehrere zu euch passende Tiere finden. Bei Hunden wird es häufig so gehandhabt, dass ein langsames Aneinander-Gewöhnen durch mehrmalige Besuche und gemeinsame Gassi-Runden stattfindet. Ist die Entscheidung für ein Tier gefallen, werden die Mitarbeiter/-innen des Tierheimes die oben genannten Fragen mit euch besprechen, um sicher zu gehen, dass die Schützlinge auch in gute Hände kommen. Der abzuschließende Schutzvertrag mit der gleichzeitig zu entrichtenden Schutzgebühr soll noch einmal eine „Schnellschuss-Entscheidung“ vermeiden und die artgerechte Tierhaltung sicherstellen.
Nach der Adoption
Die meisten Tierheime werden nach der Adoption von Hunden oder Katzen nach einiger Zeit einen Hausbesuch mit euch vereinbaren, um sich zu überzeugen, dass Mensch und Tier zueinander gefunden haben. Für Fragen rund um das neue Zusammenleben stehen euch die Mitarbeiter/-innen auch weiterhin gerne jederzeit zur Verfügung.