E-Bike fahren und Alkohol: Gilt die 0,3 ‰, 0,5 ‰ , 1,6 ‰ oder gar keine Grenze? Wir verraten euch, worauf ihr achten solltet, um - zum Beispiel nach einem Besuch im Biergarten - keinen Ärger mit der Polizei zu bekommen und viel wichtiger: weder euch selbst noch andere Menschen zu gefährden.
E-Bike oder Pedelec: die wichtigste aller Fragen
Obwohl der Begriff “E-Bike” fast flächendeckend auch für Pedelecs verwendet wird, gibt es Unterschiede, die sich vor allem auf Rechtsfragen auswirken:
- Das E-Bike hat eine Unterstützung bis 45 km/h und erfordert eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B, eine Zulassung mit Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen. Hier gilt die gleiche Promillegrenze wie beim Auto - also 0,5 ‰ bzw. 0,3 ‰ bei Auffälligkeiten.
- Beim Pedelec mit einer Unterstützung liegt die Promillegrenze bei 1,6 ‰ - genauso wie beim Fahrrad ohne Elektromotor. Allerdings kann es auch hier schon ab 0,3 ‰ zu einer Strafanzeige kommen, wenn ihr Ausfallerscheinungen aufgrund des Alkoholkonsums zeigt oder einen Unfall baut.
Führerschein weg durch alkoholisiertes E-Biken?
Wenn ihr mit 0,5 ‰ auf dem E-Bike (S-Pedelec mit bis zu Kennzeichen) erwischt werdet, wird dies in der Regel als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es droht ein Bußgeld sowie ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Sollte der Alkoholgehalt die 1,1 Promille Grenze erreicht oder überschritten haben, begeht ihr sogar eine Straftat. Der Führerschein wird dann komplett entzogen. Hinzu kommt eine saftige Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe, falls etwas Schlimmes passiert ist. Ab 1,6 ‰ droht spätestens die MPU.
Auf dem Pedelec (mit Unterstützung bis maximal 25 km/h - ohne Kennzeichen) droht euch unter 1,6 ‰ erst einmal nichts. Beim Überschreiten dieser Grenze kann euch aber auch hier der Führerschein entzogen, eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt sowie eine MPU angeordnet werden.
Wichtig: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
E-Bike & Pedelec: Was ist der Unterschied?
Obwohl sich der Begriff E-Bike im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert hat, meinen die Worte "E-Bike" und "Pedelec" zwei (etwas) unterschiedliche Fahrradtypen.
Zwar verfügen beide über eine Unterstützung. Doch während diese Unterstützung durch den Motor beim Pedelec nur bis 25 km/h zugelassen ist, haben E-Bikes (auch: S-Pedelecs) eine Trittunterstützung bis 45 km/h. Dafür wird eine Zulassung mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen benötigt. Zudem ist ein Führerschein der Klasse AM oder B sowie ein Mindestalter von 16 Jahren zum Fahren eines E-Bikes Pflicht.
Um ein Pedelec (bis 25 km/h Unterstützung) zu fahren, braucht man keinen Führerschein. Diese Unterschiede haben natürlich auch Auswirkungen auf die Promillegrenze.
E-Bikes / Pedelecs: die Bauarten
Genau wie beim "normalen" Fahrrad ohne Elektromotor unterscheidet man bei (S-)Pedelecs zwischen verschiedenen Bauweisen für unterschiedliche Einsatzbereiche. So können die Sitzposition, Lenkerhöhe, Ausstattung, Bereifung und viele weitere Aspekte voneinander abweichen.
Trekking E-Bikes
Trekking-Bikes sind der perfekte Allrounder und sowohl für befestigte Straßen als auch für den Ausflug auf unbefestigtes Terrain geeignet. In der Regel bieten die Bikes ein guten Komfort, sind jedoch zeitgleich etwas sportlicher als City-E-Bikes ausgelegt.
Foto: Kalkhoff / Lucky Bike
Trekking E-Bikes
City-E-Bikes bieten eine bequeme Sitzposition und viel Komfort in der Stadt. Gepäckträger, Fahrradkorb und Straßenbereifung: alles passt. Für "Abwege" sind die Bikes jedoch nur bedingt geeignet. Oft fehlt die Wendigkeit und Kontrolle, die man bei anderen Bauarten hat.
Foto: Superior / Lucky Bike
E-Mountain-Bikes
Umfassend gefedert, breite bereift und mit jeder Menge Power: E-Mountain-Bike sind echte Sportgeräte und perfekt für den Einsatz im Gelände geeignet. Für lange Touren oder den täglichen Weg zur Arbeit in der City fehlt vielen hingegen der nötige Komfort.
Foto: Cube / Lucky Bike