Versicherungsunternehmen verkaufen sie gerne: die Auslandskrankenversicherung für Urlauber. Fakt ist: Die Versicherungen sind eine gute Sache, denn die Kosten, die euch im schlimmsten Notfall entstehen, sind mitunter existenzbedrohend. Die Preise für entsprechende Zusatztarife, die es schon für etwa 5 Euro monatlich gibt, scheinen im Vergleich dazu verschwindend gering. Doch macht eine Auslandskrankenversicherung wirklich uneingeschränkt Sinn oder kann man größtenteils darauf verzichten?
Guter Versicherungsschutz im EU-Ausland
Innerhalb der Europäischen Union sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist nicht nur die medizinische Versorgung in der Regel recht gut, auch die Kosten werden von den deutschen Krankenversicherern übernommen. Erst bei einem Urlaub in einem Nicht-EU-Land, das zudem nicht Teil der Wirtschaftsunion ist, solltet ihr ernsthaft über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken.
Lasst euch vor eurem Urlaub in einem anderen EU-Land unbedingt eine “Europäische Krankenversicherungskarte” (European Health Insurance Card – EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung von eurer Krankenversicherung ausstellen. In vielen Fällen ist diese bereits auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt.
Zwar gibt es noch weitere Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, doch die Realität sieht in vielen Fällen anders aus als es der Traum einheitlicher Standards vermuten ließe.
Privatversicherte mit weltweitem Versicherungsschutz
Seid ihr in Deutschland privat versichert, besteht der Vollschutz für mindestens einen Monat weltweit. Manche Versicherer gewähren sogar bis zu drei Monaten Auslandsaufenthalt einen weltweiten, unbedingten und umfassenden Versicherungsschutz.
Wichtig: Das betrifft nicht den Rücktransport nach Deutschland. Wer hier auf der sicheren Seite sein will, sollte IMMER eine Auslandskrankenversicherung abschließen oder sich in jedem Fall vor Urlaubsantritt mit seinem bestehenden Tarif auseinandersetzen.
(Noch) längerer Urlaub geplant?
Wenn der Urlaub auf einen Langzeitaufenthalt ausgedehnt wird, gelten ein paar Besonderheiten. Spezielle Versicherungstarife für Langzeitaufenthalte im Ausland sichern euch für bis zu 5 Jahre ab. Fast alle deutschen Krankenkassen haben einen solchen Tarif im Angebot. Spätestens danach greift jedoch das Territorialprinzip. Heißt: Die gesetzliche Krankenversicherung müsst ihr in der Regel dort abschließen, wo ihr euren Wohnsitz habt und Einnahmen durch ein Angestelltenverhältnis oder eine Selbstständigkeit erzielt.
Das gilt auch für das EU-Ausland sowie Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Wenn ihr also nach Italien, Österreich, Frankreich, Liechtenstein oder Norwegen ziehen wollt, solltet ihr euch gegebenenfalls über eine Krankenversicherung vor Ort Gedanken machen. Seid ihr privat versichert, kann die oftmals bessere deutsche Krankenversicherung hingegen bestehen bleiben.
Ein Sonderfall sind Länder wie die Schweiz: Zwar ist die Schweiz ein direkter Nachbar und EFTA-Staat, doch das
EWR-Abkommen (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) wurde vom souveränen Staat nicht ratifiziert. Die Anforderungen an Einwanderer sind also in vielen Fällen etwas höher.
Wer dauerhaft in der Schweiz lebt, muss eine obligatorische Grundversicherung (praktisch eine verpflichtende Basisabsicherung) abschließen. Nur in geprüften Einzelfällen können privat versicherte Deutsche auch hier die alte Versicherung behalten. Länder wie Dänemark lassen Einwanderern hingegen erst einmal Wahlfreiheit in Bezug auf die Krankenversicherung. Bei einem normalen Urlaub reicht euch in der Schweiz aber dennoch meist die Europäische Krankenversicherungskarte.