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Verkehrsregeln für Touren mit dem E-Scooter

Auch, wenn ein Blick auf die Straßen häufig etwas anderes vermuten lassen mag: Die Verkehrsregeln für Touren mit dem E-Scooter sind klar festgelegt. Leider sind sich viele Verkehrsteilnehmer hierüber nicht bewusst. Sie nutzen die elektronischen Roller, um möglichst schnell von A nach B zu gelangen und verstoßen dabei häufig gegen die gesetzlichen Vorgaben. Wer sich ein wenig genauer mit den Regeln für Touren mit dem E-Scooter auseinandersetzt, stellt fest, dass es eigentlich leicht ist, diese zu verinnerlichen. Unter anderem deswegen, weil sich viele Parallelen zu den Vorgaben zeigen, die für Fahrradfahrer gelten. Die folgenden Abschnitte liefern einen Überblick über wichtige Details, mit denen sich jeder, der einen E-Scooter besitzt beziehungsweise ausleihen möchte, auseinandersetzen sollte.

Welche Bereiche dürfen mit dem E-Scooter befahren werden?

Ein E-Scooter verspricht nicht nur einen hohen Spaßfaktor, sondern auch ein hohes Maß an Flexibilität. Doch auch auf dem E-Scooter sind Verkehrsregeln zu beachten. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass es beispielsweise verboten ist, mit diesem Gefährt auf dem Gehweg unterwegs zu sein. Wer die elektronischen Roller fahren möchte, muss hierfür Radstreifen beziehungsweise Radwege und Fahrradstraßen nutzen. Zudem ist es verboten, in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung zu fahren

Und auch im Zusammenhang mit Ampeln gilt es für E-Roller Fahrer, sich an den Vorgaben für Fahrräder zu orientieren. Das bedeutet: Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese auch für den elektronischen Roller.

Alkohol und E-Roller: die Regeln

Wie so oft gibt es jedoch auch eine Ausnahme, in deren Zusammenhang sich E-Roller Fahrer an den Vorgaben für Autofahrer orientieren müssen. Für beide gelten mit Hinblick auf die Promillegrenzwerte dieselben Vorgaben. Das bedeutet: E-Roller Fahrer mit einem Promillewert ab 0,5 machen sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und riskieren, ein Bußgeld zahlen zu müssen. Zudem werden Punkte in Flensburg fällig.

Wo darf man einen E-Roller abstellen?

Hierbei handelt es sich um eine Frage, die immer wieder für Diskussionen zwischen E-Roller Fahrern und Fußgängern sorgt. Während klassische Tretroller ohne Elektroantrieb meist gekauft und nach der Nutzung zum Beispiel in der Garage abgestellt werden, werden die oft geliehenen E-Roller von vielen Nutzen scheinbar nach Gutdünken auf Gehwegen und Straßen abgestellt.

Hier entwickeln sie sich häufig zu einem Hindernis, das bei Passanten Ärger und Unverständnis hervorruft. Wer zu wenig Feingefühl beim Abstellen walten lässt, läuft Gefahr, dass er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht. Diese kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Mit Hinblick auf das richtige Parken von E-Rollern sind unter anderem auch die Verleihfirmen in der Pflicht. 

Ihre Aufgabe ist es, regelmäßig zu kontrollieren, dass die Roller ordnungsgemäß abgestellt werden. Die Kosten für ihre Mühen können Sie wahlweise an den letzten Nutzer weiterleiten.

Wer darf überhaupt mit dem E-Roller unterwegs sein?

Nicht jeder ist dazu berechtigt, einen E-Roller auszuleihen. Oft gilt als Grundvoraussetzung, dass jeder Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein muss. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So haben sich manche Verleiher dazu entschlossen, das Mindestalter auf 18 Jahre zu erhöhen.

Für alle gilt jedoch, dass es weder ein Mofa noch einen klassischen Führerschein braucht, um mit dem Elektroroller unterwegs sein zu dürfen. Dennoch ist es natürlich wichtig, die geltenden Verkehrsregeln zu kennen. 

Fahrer, die sich zusätzlich schützen möchten, sollten auch überlegen, einen Helm zu tragen. Dieser ist in Deutschland im Zusammenhang mit E-Rollern nicht vorgeschrieben, kann jedoch oft dabei helfen, schwere Folgen eines Unfalls zu vermeiden.

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Falls doch etwas passiert: Was gilt mit Hinblick auf die Haftung?

Wer als Fahrer eines E-Scooters einen Unfall verursacht, muss sich im ersten Schritt an seine Haftpflichtversicherung wenden. Diese reguliert – wenn alle Vorgaben erfüllt werden – die Schäden, die beim Unfallgegner entstanden sind. Die Kosten für eigene Schäden müssen jedoch selbst übernommen werden.

Ob es sich lohnt, mit Hinblick auf die Regulierung eines Schadens mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Vor allem dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, ist es gegebenenfalls sinnvoll, sich zumindest beraten zu lassen.

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Fazit

Nicht nur E-Bikes mit ihren unterschiedlichen Gadgets, sondern unter anderem auch E-Roller haben das Stadtbild im Laufe der letzten Zeit deutlich verändert. Wer (unabhängig von seinem jeweils gewählten Verkehrsmittel) sicher unterwegs sein möchte, sollte sich unbedingt die Zeit nehmen, um offene Fragen rund um geltende Vorgaben für sich zu klären.

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