Der “TÜV” wird im alltäglichen Sprachgebrauch für die Hauptuntersuchung (kurz: HU) bei Kraftfahrzeugen verwendet. Hierbei handelt es sich um eine regelmäßige Inspektion, die Fahrzeuge auf ihre Sicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft. Das Stichwort ist “regelmäßig”. Denn es gibt Fristen, die ihr unbedingt einhalten solltet, wenn ihr Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg vermeiden möchtet.
Wie oft muss mein KFZ zur HU?
Zunächst einmal wichtig: Die Hauptuntersuchung darf nur von akkreditierten Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganistaion (ÜO) durchgeführt werden. Das sind beispielsweise TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ. Dafür könnt ihr entweder einen Termin bei einer Niederlassung einer solchen Prüforganisation machen oder aber die HU in einer Werkstatt durchführen lassen. In der Regel bieten die meisten KFZ-Meisterbetriebe diesen Service an.
Aber zurück zur Hauptfrage:
- Als Privatperson müsst ihr alle zwei Jahre mit eurem Wagen zur Hauptuntersuchung.
- Gleiches gilt für Anhänger mit einem amtlichen Kennzeichen.
- Bei einem Neuwagen beträgt die Frist mittlerweile einmalig 3 Jahre, danach verkürzt sich diese auf die regulären zwei Jahre. Und das, obwohl es seit 2018 eine EU-Verordnung gibt, die einen Spielraum von bis zu 4 Jahren für Neuwagen ermöglicht.
HU überfällig: die Bußgelder drohen
Das Prüfdatum ist eigentlich recht einfach und schnell auf der Plakette am Fahrzeug ablesbar. Dennoch kommt es vor, dass man den Termin verschwitzt. Folgende Bußgelder drohen:
Bis 2 Monate:
kein Bußgeld
2-4 Monate:
15 Euro
4-8 Monate:
25 Euro
Mehr als 8 Monate:
60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Übrigens: Kommt es (auch in der zweimonatigen, grundlegend straffreien Frist) zu einem Unfall, kann es Probleme mit der KFZ-Versicherung geben. Lasst es also besser nicht drauf ankommen.
TÜV nicht bestanden: was jetzt zu tun ist
Sollten bei der Prüfung eklatante Mängel an eurem Fahrzeug festgestellt werden, so bekommt ihr keine neue Plakette. Allerdings habt ihr die Möglichkeit, diese Mängel umgehend zu beheben und binnen eines Monats eine Nachprüfung zu veranlassen.
AU und HU: Gibt es einen Unterschied?
Früher gab es tatsächlich zwei Plaketten: Eine sechseckige für die Abgasuntersuchung (kurz: AU), die auf das vordere Kennzeichen geklebt, und eine runde für die Hauptuntersuchung, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wurde. Seit 2010 ist die AU allerdings Teil der HU. Ihr müsst euch entsprechend keinen zweiten Termin merken, sondern nur einen Termin für die HU/AU machen.
Denkt trotzdem an alle Dokumente: Wichtig sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) sowie eventuell vorhandene Anbaubestätigungen. Achtet außerdem darauf, dass ihr einen aktuellen Verbandskasten sowie Warnwesten vorweisen könnt.
Wichtig: TÜV-Gebühren einplanen
(Fast) nichts ist umsonst und so werden auch für die Hauptuntersuchung oder eine etwaige Nachprüfung Gebühren fällig. Wie hoch diese ausfallen, hängt maßgeblich von der Größe eures KFZs ab.
Pkw bis 3,5 Tonnen: etwa 100 bis 125 Euro
Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen: ca. 120 bis 160 Euro .
Nachprüfung: rund 15 bis 30 Euro
Prüfpunkte bei der HU
- Identitäts- und Dokumentenprüfung
- Licht- und Sichtprüfung
- Prüfung der Bremsen
- Reifen und Räder
- Fahrwerk und Lenkung
- Auspuff- und Abgasanlage
- Karosserie und Fahrzeugstruktur
- Elektrische Anlage
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