Deutschland ist ein Land der Bürokratie – fast nichts oder nur wenig gibt es, was nicht per Gesetz oder entsprechender Verordnung geregelt ist. Verstöße werden entsprechend durch Geldstrafen (Verwarn- oder Bußgelder) geahndet. Die meisten Vorschriften sind uns geläufig, aber hier und da erwischt es uns doch manchmal kalt, wenn uns Regeln unbekannt waren.
Hier eine kleine Auswahl von mehr oder weniger bekannten Verboten, deren Nichtbeachtung von einem kleinen Verwarngeld bis hin zum hohen Bußgeld reichen kann.
Verbote des Alltags
Zigarettenkippe und Co. auf Gehwegen
Lässt man sich beim Entsorgen einer Zigarettenkippe, einem Kaugummi oder Einwegbecher auf dem Bürgersteig erwischen, kann das bei einem Bußgeld von bis zu 120€ teuer werden.
Wildpinkeln
Auch wenn der Druck noch so groß und die nächste Toilette so weit weg ist – Urinieren in der Öffentlichkeit gilt als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“, ist somit eine Ordnungswidrigkeit und wird, je nach Bundesland und Kommune, unterschiedlich hoch bestraft. Die Spanne liegt zwischen 35 € – 200 €.
Friedhofaufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten
Große Friedhöfe haben Öffnungszeiten! Sie liegen meist zwischen 7 und 18 Uhr. Jeder Besuch außerhalb dieser Öffnungszeit gilt als Hausfriedensbruch und kann geahndet werden. Diese Reglung gilt allerdings überwiegend in größeren Städten und ist in deren Friedhofssatzung festgelegt. Bei Bedarf einen kurzen Blick reinzuwerfen lohnt sich also.
Auf dem Land gibt es hingegen selten Öffnungszeiten und Friedhofswächter.
Den Müll pressen
Wer sich wegen der ständig überfüllten Mülltonnen eine (inzwischen günstig zu erstehende) Müllpresse zulegt und somit seinen Müll passend macht, verstößt in vielen Teilen Deutschlands gegen die Abfallsatzung der Kommune und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Im Gleichschritt über eine Brücke gehen
Der Rhythmus gleichmäßig aufstampfender Füße einer Personengruppe auf einer Brücke erzeugt Schwingungen, die im Extremfall zum Einsturz führen können. Aus diesem Grund ist nach §27 Abs.6 der deutschen Straßenverkehrsordnung der
Gleichschritt von Personengruppen hier verboten.
Ruhestörung…
… durch Hundegebell
Bei störend empfundenem Hundegebell kann es nicht nur zivilrechtlich
zwischen Vermieter und Mieter zu Problemen kommen. Auch die Ordnungsbehörde kann bei permanenter Störung durch einen kläffenden Vierbeiner gegen den Hundehalter Anordnungen erlassen und Strafen festsetzen.
… durch lärmträchtige Tätigkeiten in Haus und Garten
Sonn- und Feiertage sind Ruhetage und müssen als solche auch eingehalten werden. Alle mit Lärm verbundenen Arbeiten in Haus und Garten, wie beispielsweise Sägearbeiten, Bohren, Hämmern, Rasenmähen, aber auch lautes Feiern sind an diesen Tagen verboten.
… durch Geräusche während der Nachtruhe
Zwischen 22 und 6 Uhr morgens gilt Nachtruhe. In dieser Zeit sind sämtliche Geräusche durch z. B. Radio,TV oder Feierlichkeiten auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Das gilt übrigens auch für sämtliche geräusche im Schlafzimmer.
Bei permanenter Ruhestörung kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 € verhängt werden.
Beim Autofahren
Im Winter bei Eis und Schnee
Autodach und Motorhaube müssen im Winter von Schnee und alle Scheiben gründlich von Eis befreit werden. Auch die Scheinwerfer, Blink- und Rückleuchten dürfen nicht vergessen werden, sonst kann es unter umständen teuer werden.
Warmlaufenlassen des Motors
Auch wenn es verlockend ist, im Winter den Motor während des Eiskratzens laufen zu lassen: Hierbei handelt es sich um eine vermeidbare Umweltbelastung, daher droht auch hier ein Bußgeld.
Barfuß oder Fahren mit falschem Schuhwerk
Prinzipiell gibt es keine Vorschriften, welche Schuhe beim Autofahren zu tragen sind. Kommt es jedoch zu einem Unfall und ihr saßt barfuß, mit Flip-Flops oder in High Heels hinterm Steuer, erhaltet ihr im Regelfall eine Mitschuld am Unfall.
Den Hund Gassi fahren
Hat ein(e) Hundebesitzer/-in keine Lust, mit dem Vierbeiner Gassi zu gehen, sondern führt stattdessen den Hund aus dem Auto heraus an der Leine, winkt ein Verwarngeld.
Autowaschen
Das Autowaschen auf unbefestigtem Boden ist strengstens untersagt, da hier die Chemikalien frei in den Boden sickern. Also besser das Geld in die Waschstraße als in die Stadtkasse investieren.
Im eigenen Garten
Während auch im eigenen Garten, wie bereits angeführt, die Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe zu beachten ist, gilt aber auch Vorsicht bei:
Gartenzwergen und Skulpturen
Zwar können die Nachbarn nichts dagegen tun, wenn ihnen die kleinen Männchen oder Skulpturen optisch nicht gefallen, aber zeigt eine davon den Nachbarn beispielsweise einen blanken Po oder den Mittelfinger, gilt dies als Ehrverletzung und deren Entfernung kann rechtlich angeordnet werden.
Hühnerhaltung
Grundsätzlich dürfen Hühner im eigenen Garten gehalten werden. Werden allerdings Gackern und Krähen von den Nachbarn als zu laut und störend empfunden, kann dies als Ruhestörung gelten und die Hühnerhaltung untersagt werden. Im ländlichen Raum sind die Richtlinien dahingehend aber wesentlich großzügiger.
Baumfällen
Auch wenn es der eigene Baum im Garten ist, der vielleicht eine Gefahr für Haus und Mensch darstellt – es ist unbedingt die zuständige Naturschutzbehörde zu kontaktieren um in Erfahrung zu bringen, ob eine Genehmigung notwendig ist. Ggf. handelt es sich sonst um einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz mit nicht unerheblichen finanziellen Folgen.
Unter Natur- oder Artenschutz stehende Insekten und andere Tiere
Bei jeglichem Verletzen, Töten oder Zerstören des Lebensraums von Tieren unter Arten- oder Naturschutz drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich, da deren Fortbestand unbedingt erhalten werden soll und muss.
Dazu gehören diverse Käferarten wie:
- Bockkäfer
- Rosenkäfer
- Sandläufer
- Nashornkäfer
- Goldkäfer
- Stierkäfer
Aber auch Tiere wie:
- Bienen
- Hornissen
- Hummeln
- Wespen
- Schmetterlinge
- Maulwürfe
Fazit: Regelrepublik Deutschland
Der Regelungsbedarf in unserem Land ist schier unersättlich und wie einige Vorschriften zeigen – nichts ist unmöglich! Will man also auf Nummer sicher gehen und das Risiko einer Strafe vermeiden, lohnt es sich allemal, im Zweifelsfall entsprechende Erkundigungen einzuholen.